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Betriebsanweisung |
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Lithium-Batterien/ -Akkus |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese Betriebsanweisung
gilt für den allgemeinen Umgang mit Lithium-Batterien/ -Akkus |
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2. Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Mechanische
Beschädigung, thermische oder elektrische Belastungen (z.B.
Stöße, Verformung,
Hitze, Kälte, falsche Ladung, Kurzschluss der Pole) können eine
Zerstörung der Lithium-Batterien/ -Akkus hervorrufen.
Hierdurch kann es zu folgenden Gefährdungen kommen: ·
Verbrennungen/Brandgefahr
durch Selbstentzündung ·
einem Austritt
giftiger Inhaltsstoffe bzw. giftige Rauchgase im Brandfall ·
einem Austritt
von ätzender Flüssigkeit, verbunden mit möglichen
Hautreizungen, und Verätzungen |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Bei der Handhabung von
Lithium-Batterien/ -Akkus sind folgende Punkte zu beachten: · Es dürfen nur
fachkundige Personen Reparaturen an Geräten mit Lithium-Batterien/
-Akkus durchführen, entsprechende Betriebsanweisung
„Lithium-Batterien/ -Akkus im Smartphone-Reparaturservice“ ist zu
beachten · Nur für die
jeweilige Lithium-Batterie/ -Akku geeignetes Ladegerät benutzen · Lithium-Batterien/ -Akkus
vor mechanischer Beschädigung (Stöße, Stürze)
schützen · Lithium-Batterien/ -Akkus
nicht unmittelbar und dauerhaft hohen Temperaturen aussetzen –
kühl und trocken lagern · Die Lithium-Batterien/
-Akku nicht knicken oder anderweitig deformieren
Solche Lithium-Batterien/-Akkus nicht in der Nähe brennbarer
Materialien lagern (Sicherheitsabstand mind. 2,5 m) · Beschädigte Lithium-Batterien/ -Akkus nicht mit bloßen Händen
berühren, Lithium bzw. auslaufende Elektrolytflüssigkeit kann
schwere Hautverätzungen verursachen. Die
Lithium-Batterie/ -Akku mit einem geeigneten Hilfsmittel aufnehmen und
entsorgen · Umgehende fachgerechte
Entsorgung defekter/ausgebauter Lithium-Batterien/ -Akkus (z.B. GRS-Sammelfass mit Sand verfüllt) |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Störungen beim Ladevorgang: · Bei Betriebsstörungen,
Ladegerät sofort abschalten ·
Steckverbindung
trennen, Lithium-Batterien/ -Akkus abklemmen,
wenn gefahrlos möglich · Festgestellte Mängel sofort der
Geschäftsführung melden
Im Brandfall: · Entstehungsbrand mit geeignetem
Löschmittel (z.B. Wasser-/Schaumlöscher, Sand/Vermikulit,
AVD flüssiger- Vermikulitlöscher)
löschen. Nur löschen wenn
keine Eigengefährdung besteht! Eine Löschdecke
darf nicht verwendet werden! ·
Wenn
Brand nicht mit eigenen Mitteln gelöscht werden kann à Alarmierung der Feuerwehr! ·
Einatmen
oder Hautkontakt mit Brandrauch bzw. Verbrennungsresten unbedingt vermeiden ·
Räumen
des betroffenen Bereiches ·
Ausreichende
Lüftung des Raumes, ggf. Alarmierung der Feuerwehr um zu belüften ·
Brandreste
wie unter Punkt 6 fachgerecht entsorgen ·
Brände
sind immer der Geschäftsführung zu melden |
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5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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· Bei Augenverletzungen durch
Elektrolyt sofort Augenspülung (min. 15 Minuten) durchführen und
Arzt aufsuchen · Bei Hautkontakt betroffene Hautpartie
mit reichlich Wasser und Seife abwaschen · Bei Inhalation von Brandrauch von Lithium-Batterien/ -Akkus schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben à Notruf (0) 112 · Erste
Hilfe leisten, Ersthelfer hinzuziehen · Erste
Hilfeleistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren |
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6. Instandhaltung /
Entsorgung |
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· Keine Reparatur-/
Instandsetzungsarbeiten an Lithium-Batterien/
-Akkus (z.B. Öffnen der Batterie,
Löten der Anschlussfahne) durchführen · Lithium-Batterien/ -Akkus gehören nicht in den
Hausmüll · Lithium-Batterien/ -Akkus zur
Entsorgung müssen: -
vor Kurzschluss gesichert (Pole
abkleben), -
und
in geeigneten Entsorgungsbehältnissen gelagert (z.B. GRS-Sammelfass mit
Sand verfüllt) werden |
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